Art. 28 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Auftragsverarbeitung (AV) und ist zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO zwingend erforderlich.

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (bzw. Auftragsdatenverarbeitung nach „alter“ Begriffsdefinition) wird immer dann notwendig, wenn bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein Dritter mit dem Prozess in Berührung kommt.

Schritt 1: AV Vertrag downloaden und ausdrucken (Anlage 1, Anlage 2)
Schritt 2: Seite 1 und Seite 5 ausfüllen
Schritt 3: Vertrag vom Geschäftsführer (bzw. Stellvertreter) unterschreiben lassen
Schritt 4: Vertrag als pdf speichern und die Datei mit ihrem Firmannamen ergänzen AV-Vertrag_GEBIOM_FIRMENNAME.pdf
Schritt 5: Vertrag/Datei an datenschutz@gebiom.com schicken
oder
Vertrag per Fax an 02519872422

„Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten über unsere Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“ oder über folgende Wege:

An den Datenschutzbeauftragten
Telefon: 0251/987240
E-Mail: Datenschutz@gebiom.com“