Wie wird der Qualitätszuschlag in GP Filiale berechnet?

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Fehlerbeschreibung

Der Qualitätszuschlag, der in GP Praxis/GP Filiale angezeigt wird stimmt nicht. Wenn Sie über den Editor einen neuen Preis eintragen wird Ihnen ein unverständlicher Wert berechnet.

Fehlerursachen

Um den Preis zu berechnen benötigt GP Filiale/GP Praxis Informationen aus zwei verschiedenen Quellen. Aus der Differenz wird der Qualitätsszuschlag berechnet.

Fehlerbehebung

Mit dem GP Einlageneditor können Sie den Gesamtpreis der Einlage festlegen. Die Zuzahlung der Krankenkasse ist in diesem bereits enthalten.

Die Zuzahlung der Krankenkasse für die einzelnen PG 08 Nummern können Sie der Tabelle unten entnehmen. Alle Preise werden im GP Manager als Bruttopreise also inklusive der USt. von 7 % angegeben.

Beispiel:

  • Die Einlage mit der PG 08 Nummer 08.03.02.0 hat eine Zuzahlung der Krankenkasse in Höhe von 69,41 € (s. Tabelle unten). Die PG 08 Nummer können Sie im Einlageneditor sehen, diese wird angezeigt, wenn Sie eine Einlage bearbeiten (s. Bild „Einlageneditor mit PG 08 und Endpreis“).
  • Sie möchten Ihrem Kunden einen Qualitätszuschlag von 4,06 € berechnen.
  • Das heißt Sie müssen im Einlageneditor als Preis 73,47 € eintragen (69,41 € + 4,06 €).

Einlageneditor mit PG 08 und Endpreis

Haben Sie die Werte so eingegeben, wird die Rechnung so dargestellt:

Rechnung Vorschau

Rechnung Ausdruck

Beispiel: Berechnung des Bruttopreises aus dem Nettopreis

Wenn Sie nur die Nettopreise für Ihre Einlagen kennen, berechnen Sie den Bruttopreis vorher wie folgt:

  • Nettopreis * 1,07 = Bruttopreis
  • Im Beispiel oben: 68,66 * 1,07 = 73,47

Zum aktuellen Zeitpunkt zahlen alle Krankenkassen den gleichen Zuschuss zu Einlagen. Dieser Zuschuss ist in einer Konfigurationsdatei für den GP Manager hinterlegt. Aktuell sind folgende Zuschüsse in der Datei hinterlegt (Stand 27.03.2020)

PG 08 Name Preis (€)
08.03.01 Stützende Einlagen 66,88
08.03.02.0 Bettungseinlagen 78,09
08.03.02.1 Weichpolsterbettungseinlagen 71,78
08.03.03.0 Schaleneinlagen, elastisch 87,98
08.03.03.1 Schaleneinlagen, fest, verformbar 89,73
08.03.04.0 Drei-Backeneinlagen 121,83
08.03.06.0 Stoßabsorber (Fersenkissen) 18,05
08.03.06.1 Verkürzungsausgleich, herausnehmbar 11,20
08.99.99.0001 Suplinations-/Pronationskeil 4,03
08.99.99.0002 Fersenspornausnehmung/-polster icl. Lederbezug 10,56
08.99.99.0003 Rigidusfeder, incl. langer Lederbezug 25,96
08.99.99.0004 Weichbettung, 4/4 – lang, incl. Lederbezug 11,79
08.99.99.0005 Weichbettung, Vorfußbereich, incl. Lederbezug 6,17
08.99.99.0008 Verkürzungsausgleich, fest mit der Einlage verbunden 5,97